Aktuelles

aktuelle Meldungen und Pressemitteilungen rund um die Arbeitssicherheit

Neues Internetportal: www.stopp-manipulation.org

Stopp der tödlichen Manipulation an Maschinen

Manipulierte Schutzeinrichtungen an Maschinen sind in Deutschland jährlich der Grund für etwa zehntausend zum Teil schwere und tödliche Unfälle an Maschinen. Ein neues Internetportal will jetzt dabei helfen, diese Unfälle zu vermeiden. Es richtet sich an Hersteller, Händler und Betreiber von Maschinen.
 Die Zahlen sind alarmierend. Manipulierte Schutzeinrichtungen an Maschinen sind in Deutschland jährlich der Grund für etwa zehntausend zum Teil schwere und tödliche Unfälle an Maschinen.
Um diesem gefährlichen Trend entgegen zu wirken, gibt es das neue Internetportal www.stopp-manipulation.org des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
Eine Untersuchung der IFA aus dem Jahr 2006 hat bereits gezeigt: Ein Drittel aller Schutzeinrichtungen werden manipuliert. Die Folge sind schwere, teils tödliche Unfälle der Maschinenbediener. Gleichzeitig kommt es zu Produktionsausfällen, die hohe Kosten verursachen können.

Schnelleres Arbeiten durch manipulierte Schutzeinrichtungen?
"Im Endeffekt geht es dem, der Schutzeinrichtungen manipuliert, immer darum, den Arbeitsprozess zu beschleunigen", erklärt Dr. Michael Schaefer, Experte für Maschinenschutz im IFA. Der Wunsch nach schnellerem Arbeiten könne aber ganz verschiedene Ursachen haben. Sie reichen von baulichen und technischen Merkmalen der Maschine, zum Beispiel schlechte Sicht auf den zu kontrollierenden Arbeitsprozess, bis zu organisatorischen Bedingungen, wie hohem Stückzahlendruck.

Neu: Informationen für Hersteller, Händler und Betreiber
Für das neue Internetportal hat das IFA gemeinsam mit in- und ausländischen Partnern Tipps gegen Manipulation zusammengetragen. Sie richten sich an alle, die Einfluss darauf haben, wie Maschinen gestaltet und benutzt werden: vom Hersteller, über den Händler bis zum Betreiber.

"Um den vielfältigen Ursachen vorbeugen zu können, müssen wir alle Beteiligten ins Boot holen", erläutert Dr. Michael Schaefer.
Genau das macht die neue Internetplattform: Hier erfährt der Hersteller, wie er vorhersehbare Fehlanwendungen einer Maschine schon bei der Konstruktion berücksichtigen kann. Der Händler lernt, wie er Kunden beim Kauf optimal berät, die Maschinenbediener umfassend schult oder bei Fehlverhalten reagiert. Und der Betreiber erhält nicht nur eine Checkliste für den Maschinenkauf, sondern auch Informationen darüber, wie sich Manipulationsursachen systematisch ermitteln und beseitigen lassen. Über Kommentarfunktionen auf allen Seiten kann der Nutzer eigene Erfahrungen einbringen. Beispiele aus der Praxis und zahlreiche Links runden das Angebot ab.

Quelle: DGUV

=======================================================================================

Gehörschutz - Bitte um Ruhe

Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind rund 5 Millionen Menschen in Deutschland bei der Arbeit häufig starken Geräuschbelastungen ausgesetzt. Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Gehörschützern können die gesundheitsschädlichen Lärmrisiken im Betrieb reduzieren — sofern sie richtig auf- und eingesetzt werden.
"In der Praxis wird der Gehörschutz oft nicht richtig verwendet. Nur regelmäßiges Üben kann hier auf Dauer die Schutzwirkung verbessern", erläutert Dr. Martin Liedtke, Leiter des Fachbereichs Arbeitsgestaltung – Physikalische Einwirkungen, beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Beim Aufsetzen oder Einsetzen des Gehörschützers kann man durchaus Fehler machen. Wer zum Beispiel den Stöpsel nicht richtig in den Gehörgang einführt – sodass beispielsweise die Hälfte aus dem Ohr herausragt –, riskiert die Schutzwirkung.

Richtig stöpseln

  • Mit einer Hand um den Kopf greifen. Die Ohrmuschel nach hinten und etwas nach oben ziehen

  • Stöpsel zwischen den Fingern der anderen Hand dünn zusammenrollen und tief genug in den Gehörgang einführen

  • Nicht direkt loslassen, sondern den Stöpsel so lange mit den Fingern im Ohr fixieren, bis er sich vollständig an den Gehörgang angelegt hat – das dauert mindestens zehn Sekunden
Nur so lassen sich die Dämmwerte erreichen, die der Hersteller angegeben hat.

Artenvielfalt beim Gehörschutz

In Bezug auf Design, Ergonomie und Akustik sind Gehörschützer heute Hightechprodukte. Ob Gehörschutzstöpsel, Schnurstöpsel, Kapselgehörschützer, Bügelstöpsel oder individuell angepasste Otoplastiken: Die große Auswahl erleichtert es, einen Gehörschützer zu finden, der zur jeweiligen Person und zum Arbeitsumfeld passt. Für Tiefbauer beispielsweise, die bei Straßenverkehr Reparaturen ausführen, kommen nur Gehörschützer infrage, die eine Verständigung untereinander und die Wahrnehmung der Umfeldgeräusche zulassen.

Auf Passgenauigkeit, Bequemlichkeit, leichte Handhabung und Verträglichkeit der Gehörschützer mit anderen Schutzvorrichtungen, zum Beispiel Schutzbrille oder Helm, sollte man viel Wert legen. Aber auch die Schalldämmung ist zu berücksichtigen. "Die Schalldämmung, die der Hersteller angibt, bezieht sich auf Messungen unter optimalen Laborbedingungen. Deshalb gibt es die Korrekturwerte, um die Herstellerangaben zu präzisieren", erklärt Liedtke.

Den richtigen Gehörschutz mit der passenden Schalldämmung für den jeweiligen Arbeitsplatz auszuwählen, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Präventionsexperten im Betrieb. Das können beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und der Vorgesetzte sein.

Wird ein Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) erreicht, muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Gefährdungen durch Lärm unterweisen und geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab einer ständigen Geräuschkulisse von 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht, Lärmbereiche müssen gekennzeichnet und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.

Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten

Jedes Jahr werden rund 5.000 neue Fälle berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit durch die Unfallversicherungsträger anerkannt. Abgesehen vom Risiko, einen Hörschaden zu erleiden, kann Lärm unter anderem Leistungsdefizite, Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Krankheiten begünstigen. Stressgeplagte Ohren benötigen daher täglich ihre Pausen, damit sich das Gehör von den ständigen Lärmbelastungen erholen kann.

Alles in allem gilt: Vollständigen Schutz garantieren Gehörschützer nur dann, wenn sie in Lärmbereichen ohne Unterbrechung benutzt werden. Wer sie immer mal wieder ablegt, und sei es auch nur für kurze Zeit, riskiert unheilbare Gehörschäden.

Mehr Informationen
Welchen Belastungen das Ohr am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, erläutern unter anderem das DGUV Arbeit & Gesundheit Themendossier "Lärm" sowie die Unterrichtsmaterialien "Gehörschutz: Ohrenalarm", die Sie im Internetportal "DGUV Lernen und Gesundheit" unter www.dguv.de/lug finden.

Quelle: DGUV 05.09.2011

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
48/11 vom 23. August 2011

Service: Damit die Arbeit trotz Hitze erträglich bleibt

 ----------------------------------------------------------------------------------  

 BAuA gibt Tipps für Sommertage

 Dortmund - Je stärker die Temperaturen draußen ansteigen, umso mehr sinkt am Arbeitsplatz die Lust auf Arbeit. Wie sich Arbeitnehmer am besten gegen zu hohe Temperaturen wappnen können und was Arbeitgeber berücksichtigen müssen, erklärt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Dabei geht es nicht nur darum, die Kleidung bei steigendem Thermometer anzupassen, sondern auch um die Frage, ob Beschäftigte einen Anspruch auf "Hitzefrei" und kalte Getränke haben.

 Die Hitze wirkt sich nicht nur auf die Motivation am Arbeitsplatz aus, sondern kann auch gesundheitliche Probleme bereiten: Neben erhöhter Schweißabgabe sind Herz-Kreislaufbelastungen möglich. Studien belegen ein erhöhtes Unfallrisiko bei hohen Temperaturen. "Beschäftigte haben jedoch keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder 'Hitzefrei'", sagt Dr. Kersten Bux, Klima-Experte der BAuA. Der Arbeitgeber sei nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen gering zu halten. "Konkrete Hilfestellungen bietet die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur", erklärt Dr. Bux. "Arbeitgeber können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln, wenn sie sich an die Vorgaben der Regel halten. Klettert die Lufttemperatur im Arbeitsraum über die 26 Grad-Marke, sollen Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad müssen sie sogar."

 Das bedeutet aber nicht, das gleich eine Klimaanlage eingebaut wird, um für Abkühlung zu sorgen. Geschlossene Räume lassen sich über Nacht oder in den frühen Morgenstunden durch Lüftung auskühlen und tagsüber durch Verschattung der Fenster vor Überwärmung schützen. Elektrische Geräte, die Abwärme produzieren, können beispielsweise nur bei Bedarf in Betrieb genommen werden. Gegen störende direkte Sonneneinstrahlung helfen auch außen liegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen sowie innen liegende Rollos aus hellem oder hoch reflektierendem Material. Ein weiterer Schritt kann ein flexiblerer Umgang mit den Arbeitszeiten sein. "Schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden sollte man vermeiden oder verringern und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen", rät BAuA-Experte Bux weiter. Zusätzliche kurze Pausen von rund zehn Minuten und die Nutzung von Gleitzeitregelungen sind ebenfalls ratsam.

 

Vor allem werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte - wie chronisch Kranke, Menschen mit bestimmter Behinderung oder medikamentöser Behandlung - benötigen besonderen Schutz vor zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Darum ist für diese Gruppe bereits ab Temperaturen von 26 Grad eine angepasste Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

 Wer viel schwitzt, muss auch ausreichend trinken. Besonders geeignete Getränke sind laut Dr. Bux Trink- und Mineralwasser mit wenig Kohlensäure, Kräuter- und Früchtetee sowie verdünnte Fruchtsäfte. Normal sind je nach Körpergewicht 1,8 bis 2,5 Liter pro Tag. Bei Sommerhitze im Büro sollte mindestens ein Liter mehr getrunken werden. "Sehr kalte Getränke und Eiswürfel sollte man möglichst nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich nehmen", so der Experte. Schlechte Durstlöscher sind hingegen Milch, Energydrinks und Trendgetränke wie sogenannte "Smoothies". Was im Sommer viele ungern hören, aber wahr ist: alkoholhaltige Getränke fördern den Wasserverlust des Körpers und sollten besser gemieden werden. Als Mahlzeit sind besonders leichtverdauliche Obst- und Gemüsesalate, kalte Suppen wie "Gazpacho" (kalte Suppe aus Gemüse) oder auch halbe Portionen zu empfehlen. Eine Banane ist beispielsweise gut geeignet, um den Mineralstoffhaushalt schnell auszugleichen.

 Wichtigster Tipp des BAuA-Experten Bux: "Nicht jeder verträgt Wärme gleich gut und sollte seine Körpersignale beachten und bei ersten Anzeichen wie Unwohlsein, Schwäche oder Schwindel kühlere Bereiche aufsuchen."

 Ausführliche Hinweise gibt es auf der BAuA-Internetseite www.baua.de/sommertipps. Wer diese Tipps beachtet, kann den Hochsommer entspannter erleben. Und neben all diesen genannten Gesundheitsmaßnahmen kann auch der einfache Gedanke an den anschließenden Besuch im Freibad die Zeit am Arbeitsplatz erträglicher machen.

---------------------------------------------------------------------------------

03.06.2011
Pressemitteilung Unfallklinik Tübingen (BG Klinik)

Verletzungen kühlen – aber richtig!

Das Kühlen von Verletzungen, die sogenannte Kälteanwendung oder Eistherapie, ist eine physikalische Standardmaßnahme, die auch im häuslichen Bereich einfach und effektiv angewendet werden kann. Die Experten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen (BG Klinik) geben Tipps zum richtigen Vorgehen.

„Das Kühlen mit Eis hat verschiedenste Wirkungen auf das behandelte Gewebe“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Stöckle, Ärztlicher Direktor der BG Klinik. „Es wirkt lokal abschwellend, lindert Schmerzen und verbessert die Durchblutung der Muskulatur und des umliegenden Gewebes. Außerdem verbessert es die Kontraktions- und Entspannungsfähigkeit der Muskulatur. Dadurch vergrößert sich das Ausmaß aktiver Bewegungen und die gesamte Bewegungsausführung wird erleichtert.“

Eistherapie zu Hause
„Zur Behandlung von Schwellungen sollte möglichst ein Eisbeutel eingesetzt werden“, empfiehlt Harry Belzl, Physiotherapeut und Leiter des Therapiezentrums der BG Klinik. „Der Eisbeutel kann leicht selbst hergestellt werden und ist einfach zu handhaben. Man nehme einen Plastikbeutel und fülle ihn mit gestoßenem Crush-Eis oder zerstoßenen Eiswürfeln und mische Wasser dazu, so dass ein Eis-Wassergemisch entsteht.“ Der Beutel sollte nicht zu prall gefüllt sein, damit er gut an den Körper anmodelliert werden kann. Belzl: „Der Beutel sollte gut verschlossen sein, damit er nicht leckt und den geschwollenen Körperteil sollte man möglichst erhöht lagern, über Herzhöhe.“

Mit Eis nur tupfen
„Um mit der Kältetherapie einen positiven Effekt zu erzielen, sollte die Verletzung mit dem Eisbeutel nur abgetupft werden“, sagt Physiotherapeutin Susanne Schänzlin. „Beginnen Sie körpernah und tupfen Sie dann langsam nach körperfern, also zum Beispiel von der Hüfte zum verletzten Knie.“ Die Haut sollte sich hierbei kühl, aber nicht eiskalt anfühlen. Nach der Kühlung sollte man eine Kühlpause einlegen, bis sich die Haut wieder erwärmt hat. Schänzlin: „Während der Kühlpause sollte man den betroffenen Körperteil, so weit möglich, schonend aktiv bewegen. Hierdurch wird der Abfluss von Gewebeflüssigkeit angeregt. Dies reduziert Schwellungen und regt die Durchblutung an.“ Dieser Vorgang sollte pro Anwendung zwei- bis viermal wiederholt werden. Insgesamt sollten pro Tag zwei Kälteanwendungszyklen gemacht werden.

Vorsicht Kälteschäden!
Nicht geeignet ist die Kältetherapie für Patienten mit arteriellen Durchblutungsstörungen oder Arterienerkrankungen, offenen Hauterkrankungen, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Gefühlsstörungen. Grundsätzlich sollte nur auf warmer Haut gekühlt werden. Kühle Haut muss vor der Behandlung durch Bewegung erwärmt werden. Zum Schluss gibt Prof. Stöckle noch einen wichtigen Hinweis: „Lassen Sie den Eisbeutel nie längere Zeit auf der Haut liegen! Dies kann zu Kälteschäden wie kleinen Erfrierungen an der Haut oder Sensibilitätsstörungen führen. Am besten immer ein Tuch zwischen Haut und Eisbeutel legen, um dies zu vermeiden. “

==============================================================

Fränkischer Tag 22.10.2010

Radlader überrollt Landwirt

"Elsenberg - Bei einem tragischen Unfall kam am Donnerstagvormittag ein 55-jähriger Landwirt ums Leben, nachdem nachdem er gegen 10 Uhr von einem Radlader überrollt worden war.
Der Landwirt aus Pinzberg war mit seinem Schlepper auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Unternehmens, um Futtermittel zu laden. Deshalb fuhr ein 51-jähriger Mitarbeiter des Betriebes einen Achttonner Radlader rückwärts aus einer Fahrzeughalle, um aus einer benachbarten Halle das verlangte Futter zu holen und anschließend auf den Schlepper zu laden.
Vermutlich war der Auftraggeber zu Fuß in Richtung Einfahrt Fahrzeughalle gelaufen, als ihn der rückwärts ausfahrende Radlader erfasste und überrollte. Dabei zog sich der Landwirt schwerste Kopfverletzungen zu, denen er trotz Reanimierungsmaßnahmen des Notarztteams noch am Unfallort erlag...."

Ohne eine Wertung dieses tragischen Unfalls vorzunehmen - warum ereignen sich immer wieder derartige Vorkommnisse?

Radlader fallen in den Anwenungsbereich der BGR 500, Kapitel 2.12 Erdbaumaschinen.

(Punkt 3.3.1) "Im Gefahrbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht aufhalten."

(Punkt 3.3.2) "Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten."
anderenfalls..".hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen.
Solche Maßnahmen können beispielsweise sein:
technisch:
zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht;
organisatorisch:
Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten;
ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten.

(Punkt 3.7.1) Ist die Sicht des Maschinenführers auf seinen Fahr- und Arbeitsbereich durch einsatzbedingte Einflüsse eingeschränkt, muss der Maschinenführer eingewiesen werden, oder der Fahr- und Arbeitsbereich ist durch eine feste Absperrung zu sichern."

Gemäß § 9 STVO:
(5) Beim ... Rückwärtsfahren, muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

ISO 5006 "Erdbaumaschinen - Sichtfeld-Testverfahren und Anforderungskriterien":
Der Fahrer muss auch einen leicht gebückten Menschen, der im Abstand von 1,0 Meter zur Baumaschine arbeitet, sehen können. Ist das nicht möglich, sind für diese Maschinen besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder die Maschine ist entsprechend nachzurüsten.
Deshalb sollte bereits beim Kauf der Maschine darauf geachtet werden, dass die Norm ISO 5006 = Technische Regel erfüllt wird.
Ein einfaches akustisches Warnsignal, beispielsweise beim Rückwärtsfahren, reicht nicht aus. Weitaus wichtiger ist die Sicht, z.B. durch Kamera-Monitorsysteme.

Bitte sprechen Sie mit uns, BEVOR etwas passiert. Wir unterstützen Sie gern!

================================================================================

Jedes Jahr tausende Unfälle an Kreissägen auf Baustellen
BG BAU-Kampagne "Sicher unter der Haube"

Eine Sekunde Unaufmerksamkeit, ein falscher Griff und einige Finger, manchmal
sogar die ganze Hand, sind abgesägt. Was folgt ist ein langer Leidensweg, oft bleibende Schäden und eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit. Mehrere tausend Beschäftigte sind in Deutschland jedes Jahr Opfer von Kreissägenunfällen. Doch viele davon wären vermeidbar, wenn die vorhandenen Schutzeinrichtungen richtig genutzt würden.
Wirksam sind zudem selbsttätig absenkende Schutzhauben, die bereits am Markt
angeboten werden. Damit können auch vorhandene Baukreissägen nachgerüstet
werden. Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Rahmen ihrer Aktion "Sicher unter der Haube" hingewiesen.
Allein in den letzten 5 Jahren verletzten sich über 10.000 Beschäftigte an Baustellenkreissägen, viele davon schwer. Fast die Hälfte aller Unfallopfer haben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % und darüber. Die Behandlung ist aufwändig: Finger müssen angenäht, Gefäße, Sehnen und Nerven behandelt und Glieder häufig verschraubt werden. Nach der Wundheilung und oft wochenlanger stationärer Pflege folgen Monate mit Ergotherapie und Krankengymnastik. Nicht selten bleiben Schäden zurück. Viele Unfallopfer klagen auch nach Jahren über Ruheschmerzen, Kältegefühl in den betroffenen Fingern, eingeschränkte Beweglichkeit von Gelenken und verminderte Kraft in Armen und Händen.
Neben dem Leid der Unfallopfer entstehen allen Beteiligten hohe Kosten. Außer der Lohnfortzahlung muss ein Unternehmen nach einem Unfall mit einem Beitragszuschlag von bis zu 30 % des Jahresbeitrages rechnen. Macht dieser Beitrag z.B. 50.000 € aus, kann schnell ein Zuschlag von bis zu 15.000 € anfallen. Die Solidargemeinschaft aller Beitragszahler kommt außerdem für Unfalltransporte, Heilbehandlung, Verletztengeld und orthopädische Hilfsmittel auf. Kosten pro Fall von 50.000 € und darüber sind keine Seltenheit. Dazu
kommen noch die laufenden Rentenzahlungen.
Dabei sind viele Unfälle an der Kreissäge vermeidbar: Grundvoraussetzung, so die BG BAU, sind der richtige Umgang nach der Bedienungsanleitung sowie eine umfassende Unterweisung der Beschäftigten.
Wenn die Unternehmen ihrer Verantwortung zur ständigen Kontrolle nachkommen und auch für die persönliche Schutzausrüstung sorgen, ist bereits ein wesentlicher Teil der Prävention geschafft. Ebenfalls wichtig sind fortlaufende technische Prüfungen sowie ein regelmäßiger Check, ob die Schutzhaube und der Spaltkeil in Ordnung und die Anschläge einsatzbereit sind und ob der Schiebestock griffbereit ist.
Besonders wirksam ist der Einsatz von selbsttätig schließenden Schutzhauben, die inzwischen von verschiedenen Herstellern angeboten werden: Erhebungen in der Schweiz zeigten, dass 3 von 4 Unfällen an Kreissägen durch solche Schutzhauben vermieden werden könnten.
Deshalb hat die Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) eigens für den Baustellenbetrieb den Hauben-Typ "B90" entwickelt. Gegenüber allgemein gebräuchlichen Hauben hat dieser Typ gleich mehrere Vorzüge:
o Die Haube senkt sich selbsttätig in die Schutzstellung bis auf den Maschinentisch ab.
o Beim Zuführen des Werkstücks stellt die Haube sich automatisch auf die Dicke des Holzes ein.
o Sie ist fast durchsichtig und erlaubt die Sicht auf die Schnittstelle.


Einwände mit Hinweis auf die Kosten können schnell zerstreut werden:
Wenn ein Unternehmen nur einen einzigen schweren Kreissägen-Unfall vermeidet, spart es ausreichende Mittel ein, um viele Maschinen nachzurüsten oder die Mehrkosten bei Neuanschaffung begleichen zu können.

================================================================================

Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

Gerade erschienen ist der DGUV Grundsatz 966 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen". Der von vielen Fachleuten und Betreibern lange erwartete Grundsatz gibt erstmalig einheitliche Kriterien vor, wie die Ausbildung von Hubarbeitsbühnen-Bedienern in Deutschland erfolgen sollte.
Die Vielzahl von schweren und tödlichen Unfällen in den vergangenen Jahren hat deutlich gezeigt, dass die Bediener von Hubarbeitsbühnen häufig nicht über die erforderlichen Fertigkeiten und das notwendige Fachwissen verfügen. Die häufigsten Ursachen für tragische Unfälle mit Hubarbeitsbühnen waren:

" Verlust der Standsicherheit der Maschine
" Herausschleudern von Personen aus der Arbeitsbühne
" Einklemmen des Bedieners zwischen der Arbeitsbühne und Teilen der Umgebung.

Nach Kapitel 2.10 der berufsgenossenschaftlichen Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500) dürfen Mitarbeiter Hubarbeitsbühnen nur steuern, wenn sie bezüglich der Maschinenbedienung unterwiesen wurden. Die Unterweisung kann hierbei als Qualifikation der Mitarbeiter zur sicheren Maschinenbedienung verstanden werden. Hinsichtlich der Qualifikation der Maschinenbediener gab es aber bisher einige Rechtsunsicherheiten, weil verbindliche Ausbildungskriterien fehlten. Einige Institutionen sowie Vermieter von Hubarbeitsbühnen haben bislang eigene Ausbildungskriterien entwickelt, um den Betrieb von Hubarbeitsbühnen sicherer zu gestalten. Die Ausbildungsbemühungen dieser Privatinstitutionen und -firmen waren an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst und in der Regel durchaus hilfreich. Unsicherheiten bezüglich der Ausbildungsdauer und der Lehrinhalte für die Bediener von Hubarbeitsbühnen bestanden aber nach wie vor. Der DGUV Grundsatz 966 dient nun dazu, die Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen zu vereinheitlichen und den Erfordernissen der Unfallverhütung anzupassen.

Wesentliche Ausbildungsinhalte nach DGUV Grundsatz 966
Die Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt aber mindestens einen Tag.

Theoretische Ausbildung
Zur theoretischen Ausbildung gehören die rechtlichen Grundlagen und Kenntnisse über das einschlägige Unfallgeschehen. Darüber hinaus muss der Bediener den Aufbau, die Funktionsweise und die bevorzugten Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Bauarten von Hubarbeitsbühnen kennen. Allgemeine Sicherheitsre-geln zum bestimmungsgemäßen Umgang mit der Maschine sind der jeweiligen Bedienungsanleitung zu entnehmen und ein wichtiger Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Insbesondere müssen die physikalischen Grundlagen zur standsicheren Aufstellung der Maschine vermittelt werden.

Die Funktionsweise der besonderen Sicherheitseinrichtungen, zum Beispiel die Korblastmessung und die Lastmomentbegrenzung, sind ebenfalls zu lehren, da sich hieraus wichtige sicherheitsgerechte Verhaltensweisen ableiten lassen. Neben den regelmäßigen und außerordentlichen Prüfungen der Maschine, muss der zukünftige Maschinenbediener weitere Aspekte kennen lernen. Dazu gehören u. a. der verkehrssichere Maschinentransport, das Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie das Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.

Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst die Einweisung der Bediener in die jeweilige Maschinentechnik, die Durchführung der täglichen Sicht- und Funktionsprüfung sowie das Einüben der Fahr- und Steuerungsfunktionen. Der standsichere Aufbau bzw. das standsichere Verfahren der verschiedenen Bauarten ist besonders her-vorzuheben. Bei Maschinen mit Abstützeinrichtungen ist auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Abstützeinrichtungen zu achten. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung von Unterlegplatten entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes am jeweiligen Aufstellungsort. Da der Notablass der Maschinen im Gefahrfall lebensrettend sein kann, muss der Bediener diese Funktion ausüben können und in der Lage sein, anderen Personen die Funktion des Notablasses zu erläutern.
Die Ausbildung endet mit einer erfolgreich abgeschlossenen theoretischen und praktischen Prüfung. Weitere Hinweise zur Ausbildung sind der Originalfassung des DGUV-Grundsatzes 966 zu entnehmen. Diese finden Sie im Internet als PDF-Dokument zum Herunterladen unter www.regelwerk.unfallkassen.de

Was sonst noch zu beachten ist
Neben den konkreten Ausbildungsinhalten gibt der Grundsatz auch Auskunft darüber, wie die Qualifikation der Ausbilder auszusehen hat. Als Ausbilder kommen nur solche Personen in Frage, die über ausreichende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Hubarbeitsbühnen verfügen. Neben den ein-schlägigen Arbeitsschutzvorschriften müssen sie die jeweilige Bedienungsanleitung der Maschine kennen und über einschlägige Erfahrungen in der Erwachsenenbildung verfügen.

An die Bediener von Hubarbeitsbühnen werden hohe gesundheitliche Anforderungen, z. B. hinsichtlich der Höhentauglichkeit sowie des Hör- und Sehvermögens, gestellt. Daher sollte die körperliche Eignung der Mitarbeiter vor erstmaliger Arbeitsaufnahme durch eine ärztliche Untersuchung, vorzugsweise nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" sowie G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahren", festgestellt werden.

Das Mindestalter für Bediener von Hubarbeitsbühnen beträgt 18 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten im Rahmen Ihrer Berufsausbildung entsprechende Ausnahmen, sofern sie die Maschine unter fachlicher Aufsicht bedienen.

Nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung erhält der Bediener vom Unternehmer einen schriftlichenNachweis, zum Beispiel in Form eines "Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen". Der Bedienerausweis sollte u. a. die erforderlichen persönliche Daten des Mitarbeiters (mit Lichtbild), den Ausbildungsträger sowie die Bauarten benennen, für welche die Ausbildung und Beauftragung zutreffend sind.

Auch die berufsgenossenschaftlichen Seminare BS 12 "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen" in der Bildungsstätte Linowsee wurden an den neuen Grund-satz angepasst. Die Seminarteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat.

von Markus Tischendorf
tischendorf.markus@bgetem.de

================================================================================

Baumanagement Himsel
berät Unternehmen zu allen Fragen der Arbeitssicherheit
auch unter m.himsel@baumanagement-himsel.de oder rufen Sie an: +49 (0) 9144 927304